Grabgestaltung

Das Grab ist ein wichtiger Ort für Angehörige, um einem Verstorbenen zu gedenken. Zudem trägt es zur Trauerbewältigung der Hinterbliebenen bei. Dabei hilft auch die Gestaltung des Grabes. Diese kann gemeinschaftlich oder allein durchgeführt werden. Zur Grabgestaltung trägt neben der Grabbepflanzung auch der gewählte Grabschmuck bei.

Dazu gehören etwa Grabkerzen, Grablichter, Steinfiguren oder kleine Kreuze. Der Mittelpunkt der Grabgestaltung ist in den meisten Fällen jedoch der Grabstein. Dieser kann sehr individuell gestaltet sein.

Grab selbst gestalten

Die Abschiednahme fällt Angehörigen oft sehr schwer. Einfacher ist es meist, wenn diese sich aktiv an der Bestattung beteiligen und somit das Gefühl haben, etwas zur Beisetzung des Verstorbenen beitragen zu können. Auch die Gestaltung des Grabes auf einem Friedhof kann die Abschiednahme erleichtern und damit ein Prozess der Trauerbewältigung sein. Oftmals können Angehörige den Grabstein selber gestalten, indem sie Trauersprüche und Motive vorschlagen, die auf dem Grabmal untergebracht werden.

Richtlinien der Grabgestaltung

In den meisten Fällen dürfen Grabsteine nicht komplett frei gestaltet sein. Dies schreiben die meisten Friedhofssatzungen auf deutschen Friedhöfen vor. Darin werden unter anderem die zulässigen Abgrenzungen und Größen definiert. Diese Regelungen dienen dem Schutz anderer Angehöriger. Einige Motive und Größen von Grabmalen könnten für die Hinterbliebenen anderer Verstorbener ein Ärgernis bedeuten. Daher bestimmen Friedhofsverwaltungen meist in groben Richtlinien die zulässigen Maße. Auch die weitere Grabgestaltung ist oft vorgeschrieben, etwa die Pflanzenarten für die Grabbepflanzung.

Bestattungsarten ohne Grab

Bei einigen Bestattungsarten gibt es keine explizite Grabstätte oder keine Markierung des Beisetzungsortes. Bei der Seebestattung oder der Verstreuung der Asche aus einem Flugzeug oder Ballon gibt es keine genaue Grabstelle. Allerdings bekommen die Angehörigen häufig vom Bestattungsinstitut die Koordinaten der Stelle, an der die Beisetzung erfolgt ist. Für die meisten Naturbestattung gilt, dass die Beisetzungsstelle nicht mit einem Grabstein markiert werden darf, da der natürliche Charakter der umliegenden Fläche beibehalten werden soll. Diese Regelung gilt zum Beispiel bei der Almwiesenbestattung oder der Felsbestattung.

 

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